Euro-Lastschriften
Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugs-Ermächtigung und dem des Abbuchungs-Auftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungs-Empfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln. Diese sind in den teilnehmenden Ländern ab November 2009 in Kraft getreten.