Da der Zahlungsverkehr auf die neuen SEPA-Verfahren bis zum 1. Februar 2014 umgestellt sein muss, werden Unternehmen und Vereine, mit denen Sie in einer Geschäftsverbindung stehen, Sie als Kontoinhaber in nächster Zeit anschreiben, um

 

  • bestehende Einzugsermächtigungen in ein gültiges SEPA-Mandat (das Pendant zur Einzugsermächtigung) umzuwandeln ODER
  • neue SEPA-Mandate, die von Ihnen unterschrieben werden müssen, einzuholen.

 

Sie als Girokontoinhaber sollten daher Ihre IBAN und BIC kennen, damit diese an Überweisende und Lastschrifteinziehende, die bereits die neuen SEPA-Verfahren nutzen, weitergegeben werden können. Was bedeutet IBAN und BIC eigentlich?

 

IBAN = International Bank Account Number (dt.: Internationale Kontonummer)

BIC = Bank Identifier Code (dt.: Internationale Bankleitzahl)

 

Ihre IBAN und den BIC und finden Sie ganz einfach:

 

  • auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard
  • auf der ersten Seite des Kontoauszugs
  • im Online-Banking
  • IBAN-Rechner

Da mit dem 1. Februar 2014 alle nationalen Zahlungsverkehrssysteme auf SEPA umgestellt werden, ist es für Sie als Firmenkunde wichtig, dass auch Ihre internen Zahlungsverkehrsprozesse SEPA-fähig sind.

 

Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang die Angabe der eigenen Kontoverbindung auf Geschäftsbriefen mit IBAN und BIC, damit Ihre Kunden bereits jetzt Ihre Kontoverbindung um die notwendigen SEPA-Angaben vervollständigen können. Weitere To-do's finden Sie in unserer Checkliste auf dieser Seite.

 

Sofern Sie Lastschriften einziehen, ergeben sich für Sie die folgenden Neuerungen:

 

  • Bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschriften können zukünftig auch als Grundlage für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften dienen.
  • Über die Umstellung einer Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige lediglich informiert werden (Pflichtangaben notwendig).

 

Weitere Neuerungen:

 

  • Für die Umstellung eines Abbuchungsauftrags auf SEPA-Firmenlastschrift muss eine neue Ermächtigung, das so genannte SEPA-Firmenmandat, eingeholt werden.
  • Die SEPA-Firmenlastschrift kann nicht mit Verbrauchern abgewickelt werden.
  • Einreichungen von SEPA-Lastschriften sind nur elektronisch möglich.
  • Einreichungen von SEPA-Lastschriften sind nur unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandats-Referenznummer möglich.
  • Vorlauffristen für die Einreichung von SEPA-Lastschriften sind zu beachten.
  • Vergabe eines festen Fälligkeitstermins der Lastschriften ist notwendig.
  • Rückgabefristen ändern sich. 

 

Weitere Informationen und Vorlagen, die Ihnen bei der Umstellung auf SEPA behilflich sind, finden Sie im Reiter "Informationen & Vorlagen".

 

Gerne analysieren wir Ihren Zahlungsverkehr im Rahmen eines ausführlichen ZahlungsverkehrsCheck. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin mit unserem Zahlungsverkehrsberater Christoph Peters oder wenden Sie sich in Ihre/n Kundenberater/in.

Ab dem 1. Februar 2014 gilt auch für Vereine der neue SEPA-Standard. Zahlungen können zukünftig nur noch unter Angabe der IBAN und BIC ausgeführt werden. Handlungsbedarf für Vereine besteht insbesonder, wenn bislang das Lastschriftsverfahren (z. B. zum Einzug der Mitgliedsbeiträge) genutzt wird.

 

Ihre To-do's:

 

  • Beantragung der Gläubiger-ID bei der Bundesbank
  • Aktualisierung der Lastschriftinkasso-Vereinbarung mit der Raiffeisenbank
  • Definition eines Umstellungstermins auf SEPA
  • Information der Vereinsmitglieder über den Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren (s. Musteranschreiben unter "Informationen & Vorlagen")
  • Prüfung der Finanz- u. Vereinssoftware auf SEPA-Fähigkeit
  • Technische Umstellung der Datenbestände in der Finanz- u. Vereinssoftware

 

Eine ausführliche Checkliste für die Umstellung, weitere Informationen und Vorlagen, die Ihnen bei der Umstellung behilflich sind, finden Sie unter "Informationen & Vorlagen".

Gläubiger-Identifikationsnummer

 

Für die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier Number; CI) ist in Deutschland die Bundesbank zuständig. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird einmalig pro Lastschrift-Einziehendem vergeben und ist in jeder Lastschrift anzugeben.

 

Zur Mitteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer versendet die Bundesbank ein PDF-Formular per E-Mail.

 

Tipp! Speichern Sie die Gläubiger-Identifkationsnummer in Ihrer Finanz-Software ab und senden Sie eine Kopie des PDF-Formulars an Ihre Hausbank zur Hinterlegung der Gläubiger-Identifikationsnummer.

 

Hier können Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen!

 

Raiffeisenbank eG, Heinsberg
37069412
GENODED1HRB
Ihr Ansprechpartner rund ums Thema SEPA

Christoph Peters

Zahlungsverkehrsberatung Firmenkunden
Peters
02452 925-117