Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der EU werden zum 1. Februar 2014 die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften eingestellt. Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen müssen dann auf SEPA-Zahlverfahren umgestellt werden.
Seit Anfang 2008 werden mit SEPA nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich und einfach.
Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen und Vorlagen, die Ihnen bei der Umstellung auf SEPA behilflich sind. Selbstverständlich können Sie uns auch jederzeit persönlich kontaktieren.
Da der Zahlungsverkehr auf die neuen SEPA-Verfahren bis zum 1. Februar 2014 umgestellt sein muss, werden Unternehmen und Vereine, mit denen Sie in einer Geschäftsverbindung stehen, Sie als Kontoinhaber in nächster Zeit anschreiben, um
Sie als Girokontoinhaber sollten daher Ihre IBAN und BIC kennen, damit diese an Überweisende und Lastschrifteinziehende, die bereits die neuen SEPA-Verfahren nutzen, weitergegeben werden können. Was bedeutet IBAN und BIC eigentlich?
IBAN = International Bank Account Number (dt.: Internationale Kontonummer)
BIC = Bank Identifier Code (dt.: Internationale Bankleitzahl)
Ihre IBAN und den BIC und finden Sie ganz einfach:
Da mit dem 1. Februar 2014 alle nationalen Zahlungsverkehrssysteme auf SEPA umgestellt werden, ist es für Sie als Firmenkunde wichtig, dass auch Ihre internen Zahlungsverkehrsprozesse SEPA-fähig sind.
Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang die Angabe der eigenen Kontoverbindung auf Geschäftsbriefen mit IBAN und BIC, damit Ihre Kunden bereits jetzt Ihre Kontoverbindung um die notwendigen SEPA-Angaben vervollständigen können. Weitere To-do's finden Sie in unserer Checkliste auf dieser Seite.
Sofern Sie Lastschriften einziehen, ergeben sich für Sie die folgenden Neuerungen:
Weitere Neuerungen:
Weitere Informationen und Vorlagen, die Ihnen bei der Umstellung auf SEPA behilflich sind, finden Sie im Reiter "Informationen & Vorlagen".
Gerne analysieren wir Ihren Zahlungsverkehr im Rahmen eines ausführlichen ZahlungsverkehrsCheck. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin mit unserem Zahlungsverkehrsberater Christoph Peters oder wenden Sie sich in Ihre/n Kundenberater/in.
Ab dem 1. Februar 2014 gilt auch für Vereine der neue SEPA-Standard. Zahlungen können zukünftig nur noch unter Angabe der IBAN und BIC ausgeführt werden. Handlungsbedarf für Vereine besteht insbesonder, wenn bislang das Lastschriftsverfahren (z. B. zum Einzug der Mitgliedsbeiträge) genutzt wird.
Ihre To-do's:
Eine ausführliche Checkliste für die Umstellung, weitere Informationen und Vorlagen, die Ihnen bei der Umstellung behilflich sind, finden Sie unter "Informationen & Vorlagen".
Für die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier Number; CI) ist in Deutschland die Bundesbank zuständig. Die Gläubiger-Identifikationsnummer wird einmalig pro Lastschrift-Einziehendem vergeben und ist in jeder Lastschrift anzugeben.
Zur Mitteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer versendet die Bundesbank ein PDF-Formular per E-Mail.
Tipp! Speichern Sie die Gläubiger-Identifkationsnummer in Ihrer Finanz-Software ab und senden Sie eine Kopie des PDF-Formulars an Ihre Hausbank zur Hinterlegung der Gläubiger-Identifikationsnummer.
Hier können Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen!