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KfW-Effizienzhaus

KfW-Förderstufen

Je nachdem, wie gut ein Neubau oder sanierter Altbau die in der EnEV 2009 festgelegten Anforderungen an den Energie-Bedarf erfüllt, unterstützt die KfW Förderbank Baumaßnahmen mit verschiedenen Förderstufen. Hat ein Gebäude beispielsweise einen Energie-Bedarf von 70 Prozent der nach der EnEV 2009 zulässigen Werte, so fördert die KfW es als „KfW-Effizienzhaus 70“. Ist der Energie-Bedarf genauso groß wie der in der EnEV 2009 festgelegte Wert, ist es ein „KfW-Effizienzhaus 100“.  Ob ein Gebäude einer dieser Kategorien zugeordnet werden kann, muss ein zugelassener Sachverständiger feststellen.

Welcher Sachverständige ist zugelassen?

Der Sachverständige muss ein Energie-Berater sein, der entweder im Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zugelassen ist. Es kann außerdem auch eine Person sein, die nach § 21 der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) ausstellungsberechtigt ist.