In unserer modernen Informations-Gesellschaft etabliert sich die elektronische Signatur zunehmend und erschließt so neue, rechtsverbindliche Wege der Kommunikation.
Im Internet bietet die digitale Signatur eine wesentlich höhere Sicherheit. Sie stellt die Authentizität des Absenders bzw. der Herkunft der Daten sicher. Sie gewährleistet, dass die Daten unversehrt beim Empfänger ankommen und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Zudem bestätigt die digitale Signatur die Verbindlichkeit der elektronischen Kommunikation und schützt vor Fälschungen.
Schlüssel zur Prüfung der Signatur
In der Regel erzeugt ein asymmetrisches, kryptographisches Verfahren die digitale Signatur. Hierbei wird ein Schlüsselpaar erstellt. Der so genannte private Schlüssel generiert die digitale Signatur und ist mit den zu signierenden Daten verknüpft. Mit seinem Gegenstück, dem öffentlichen Schlüssel kann der Empfänger die Signatur auf Authentizität und Unverfälschtheit der übertragenen Daten prüfen.
Zertifizierungs-Stellen
Das Signatur-Gesetz sieht so genannte Zertifizierungs-Stellen vor. Sie garantieren dem Empfänger der Botschaft, dass der öffentliche Schlüssel auch wirklich vom angegebenen Absender stammt und dass kein unbekannter Dritter ihn generiert hat. Damit der Absender für seinen öffentlichen Schlüssel ein Zertifikat erhält, wird er zuvor authentifiziert und überprüft.