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Raiffeisenbank eG
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Hinter die Fassade blicken

Auch Traumhäuser können Mängel haben

Bei einer gebrauchten Immobilie sollte Sie nicht nur Lage, Fassade und Grundriss interessieren. Prüfen Sie das Objekt genau, bevor Sie sich entscheiden – am besten gemeinsam mit einem Experten.

Kaufvertrag

Lassen Sie den Kaufvertrag vor dem Notartermin von einem Anwalt prüfen. Denn im Kaufvertrag heißt es meistens: „Gekauft wie besehen“. Wenn später Mängel an der Immobilie festgestellt werden, muss der Käufer sie selbst beseitigen. Nur bei arglistiger Täuschung ist der Verkäufer bis zu 5 Jahre nach dem Verkauf haftbar. Bereits bekannte Mängel sowie Zusagen des Verkäufers, diese noch zu beseitigen, sollten im Vertrag enthalten sein.

Grundbuch

Vor dem Kauf der Immobilie sollten Sie Einsicht ins Grundbuch nehmen um zu prüfen, ob der Verkäufer auch der im Grundbuch eingetragene Eigentümer der Immobilie ist. Informieren Sie sich dort auch über eventuell bestehende Geh-, Fahrt oder Leitungsrechte.

Notartermin

Wenn Immobilie und Kaufvertrag und Einträge im Grundbuch in Ordnung sind und Sie die Finanzierungs-Zusage Ihrer Bank in der Tasche haben, kommt der Notartermin. Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wechselt die Immobilie den Besitz. Abgeschlossen ist die Eigentums-Übertragung jedoch erst mit der offiziellen Grundbuch-Umtragung. Da dies einige Wochen dauern kann, sollten Sie vorher eine Auflassungs-Vormerkung eintragen lassen.