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Raiffeisenbank eG
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BaFin

Allfinanz-Aufsicht des deutschen Finanzmarktes

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Kreditinstitute, also Banken und Sparkassen, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel in Deutschland und trägt so zu einem stabilen Finanzsystem bei.

Banken-Aufsicht

Wesentliche Rechtsgrundlage für die Instituts-Aufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG). Hauptziele bestehen darin, Missständen im Kreditwesen entgegen zu wirken, die
 
  • die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerten gefährden,
  • die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder
  • erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können.

Erlaubnis-Erteilung und laufende Aufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben will, benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Nach der Gründung werden die Institute laufend überwacht. Im Fokus liegen dabei die Prüfung angemessener Eigenmittel und ausreichender Liquidität sowie die ordnungsgemäße Organisation. Hierzu zählt auch ein geeignetes Risikocontrolling- und Managementsystem. Zudem wird die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsführung geprüft.